Massengut | STÜCKGUT | PROJEKTLADUNG | ZOLL
Speditionsdienstleistungen
Es gibt immer wieder Transporte, die aus dem Rahmen fallen. Durch einen flexiblen Fuhrpark und starke Partner finden wir eine maßgeschneiderte Transportmöglichkeit für fast jedes Transportgut. Gerne stellen wir ein umfassendes Transportkonzept für Ihre Ware zusammen. Wir haben u.a. Erfahrungen im Transport von Gütern, wie Getreide, Düngemittel, Stahl, Kali, Kohle, Holz, Papier u.v.m.
Gerne übernehmen wir auch die Formalitäten, die mit einem Transport zusammenhängen, wie zum Beispiel sämtliche Zollangelegenheiten.
Massengut
- Bei Massengut, auch als Bulk bekannt, handelt es sich um Ware, die eine gesamte oder den Großteil einer bspw. Schiffsladung einnimmt. Darunter können auch solche fallen, die man normalerweise aufgrund Ihrer Maße als Stückgut ansehen würde, z. B. Bananen oder Baumstämme.
Die große Liefermenge ist meist für Händler und weiterverarbeitende Unternehmen bestimmt.
Typische Massengüter sind zum beispiel:
Flüssige Massengutladung (liquid bulk):
- Erdöl
- Flüssiggas
- Flüssigerdgas
- Chemiekalien
Feste Massengutladung (dry bulk):
- Erz
- Getreide
- Kohle
Stückige Form
- Baumstämme
- Stahl
- PKWs
Stückgut
Als Stückgut wird in der Logistik jegliche Ware bezeichnet, welche sich einzeln am Stück transportieren lässt:
- der Kollo (Mehrzahl: Kolli) bezeichnet die kleinste Einheit einer Stückgutsendung: Waren, die in völlig unterschiedlicher, uneinheitlicher Form und Größe vorliegen
- Sammelgut bezeichnet die Zusammenfassung von gleichen oder verschiedenen Stückgütern zu einem Stück.
- ein Stück setzt sich dabei aus mehreren Kolli derselben Art zusammen
Stückgut kann zum Beispiel per Pritsche, in Containern oder im Laderaum von Schuten transportiert werden.
Typische Stückgüter sind zum Beispiel:
- Maschienen
- Montageteile
- Baumstämme
- Anlagenteile
ZOLL
Zollformalitäten und Transport aus einer Hand
Wir erledigen gerne alle Zollformalitäten, damit sich unsere Kunden voll und ganzauf ihr operatives Geschäft konzentrieren können.
Import
Für Güter, die aus einem Drittland (außerhalb der EU) in einen EU-Mitgliedsstaat eingeführt werden sollen, sind Einfuhrzollanmeldungen vorgeschrieben. Diese Zollanmeldung muss zwingend in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgeben werden.
Im nächsten Schritt prüft der Zoll die Anmeldung sowie die Begleitdokumente. Stichprobenhaft wird mittels einer physischen Zollbeschau zudem die angemeldeten Güter geprüft.
Zusätzlich werden mögliche Genehmigungsvoraussetzungen sowie Ursprungszeugnisse und gegebenenfalls weitere nötige Dokumente werden vor zollrechtlichen Freigabe der Güter kontrolliert. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird ein Zoll- und Steuerbescheid erstellt. Für diese Zollabfertigung wird eine Gebühr erhoben, nach dessen Begleichung die angemeldeten Waren zum freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben werden.
Gerne begleitet unser Zollteam den kompletten Prozess der Importverzollung.
Export
Wenn Güter in ein Drittland außerhalb der EU ausgeführt werden soll, ist eine Ausfuhrzollanmeldung vorgeschrieben. Auch diese Art der Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde eingereicht werden.
Im nächsten Schritt werden die Anmeldung, die Begleitdokumente sowie stichprobenhaft mittels einer physischen Zollbeschau die angemeldeten Güter geprüft, wie es auch bei einem Import der Fall ist. Zusätzlich werden Ausfuhrbestimmungen, Genehmigungsvoraussetzungen sowie gegebenenfalls weitere nötige Unterlagen vor dem Export der Güter kontrolliert.
Erst nach dem Verlassen der EU wird dann ein Ausfuhrnachweis für sogenannter Ausgangsvermerk erstellt.
Gerne ist unser Zollteam bei der Exportabfertigung behilflich.